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BRAUNECK
LAW
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DR. ANJA
BRAUNECK

Moderne Boutique Law Firm für Kunst & Medien mit fokus auf Urheberrecht, künstliche Intelligenz, Presserecht und Datenschutz.
Dr. Anja Brauneck
AI Act - KI Verordnung der Europäischen Union und Urheberrecht
Was das neue KI-Gesetz der EU für Kreative bringt.
SZ.DE
Künstliche Intelligenz (KI) und Urheberrecht
Wer gilt im rechtlichen Sinne als Urheber, wenn Werke von einer Maschine erstellt werden?
SZ.DE
Angemessene Vergütung von Urhebern und Künstlern
Angemessene Vergütung von Urhebern und Künstlern
Über die rechtlichen Grundlagen und die Praxis der Urhebervergütung in den Bereichen Buch, Presse, Film, Musik, Fotografie, Games und Design.
BECK-SHOP
Angemessene Vergütung von Urhebern und Künstlern
„Memes“ und ihre Vorläufer: Duchamps „Mona Lisa“, UrhDaG, Pastiche, Kippenbergers „Paris Bar“
Über das heikle "Spiel" mit Kopien und Referenzen nach dem Urheberrecht.
LESEN
Duchamps „Mona Lisa“
PERSON
Für Sie von Interesse?
Dr. Anja Brauneck
PERSON
Kreativität Kompetenz Leidenschaft Erfahrung
Für Sie von Interesse?

Anja Brauneck ist Ihre Anwältin/Spezialistin für kreative Lösungen rechtlich komplexer, mitunter gänzlich neuer Fragestellungen. Dies gilt u.a. für Fragen zur Künstlichen Intelligenz im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und dem neuen KI-Gesetz der Europäischen Union (AI-Act). Sie ist eine leidenschaftliche Streiterin in letztlich aber allen Belangen des Kunst- und Medienrechts und so auch im „klassischen“ Medienbereich, wie dem Presserecht. Im Rahmen von (echter) „Satire“ etwa gilt sie als vehemente Verfechterin der Kunstfreiheit (vgl. ZEIT, Kolumne Theo Sommer; Süddeutsche Zeitung, Interview Andreas Zielcke – „Böhmermannsche Schmähgedicht“). Anja Brauneck verfügt über langjährige anwaltliche Erfahrung und wissenschaftlich fundierte Expertise als Autorin und Herausgeberin.

BEREICH
Fokusthemen
Urheberrecht
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind die klassischen Fragen zum Schutz der Leistungen von Autoren, Journalisten, Fotografen, Schauspielern, Designern, Komponisten und bildenden, wie ausübenden Künstlern nach dem Urhebergesetz. Darüber hinaus beschäftigt sie sich mit den im Urheberrecht derzeit brennenden, neuen Fragen: Wie etwa sind KI-Künstler/Trainer/Anwender in dieses System einzuordnen, bzw. in welchen Fällen sind durch künstliche Intelligenzen erzeugte artifizielle Erzeugnisse gemeinfrei? Oder wie können Urheber/Künstleres verhindern, dass ihre Werke über die neue Schranke des § 44 b) UrhG als Trainingsdaten (Text/Data-Mining) für KI-Systeme kommerziell genutzt werden? Zudem ist das Urhebervertragsrecht ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit. Anja Brauneck ist Herausgeberin des 2022 neu erschienenen Praxis-Handbuchs im Urheberrecht: „Angemessene Vergütung von Urhebern und Künstlern“.
Presserecht
Anja Brauneck beschäftigt sich seit langem umfassend mit Fragen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Heute können Schmähungen (zB „Hate Speech“), Falschbehauptungen (zB „Fake News“) oder unautorisierte Intim-Fotos nicht nur Prominente treffen, sondern letztlich jeden, der in den verschiedenen Kanälen von „Social Media“ aktiv ist. Ein Klassiker im Presserecht dagegen sind satirische Äußerungen im Fernsehen oder in der Presse. In solchen Fällen ist die Rechtslage meist komplizierter, da sich die Gegenseite zunächst auf den Schutz der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Kunstfreiheit berufen kann. Anja Brauneck hat zu diesem Spannungsverhältnis zwischen grundgesetzlich gleichermaßen garantierten Rechten mehrfach publiziert. Auch auf ihre Publikationen zu diesem Thema stützt sich das Bundesverfassungsgericht in seinen 2022 herausgegebenen Leitlinien zum Umgang mit Satiren in der Rechtsprechung (Band 6).
Anja Brauneck beschäftigt sich seit langem umfassend mit Fragen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Heute können Schmähungen (zB „Hate Speech“), Falschbehauptungen (zB „Fake News“) oder unautorisierte Intim-Fotos nicht nur Prominente treffen, sondern letztlich jeden, der in den verschiedenen Kanälen von „Social Media“ aktiv ist. Ein Klassiker im Presserecht dagegen sind satirische Äußerungen im Fernsehen oder in der Presse. In solchen Fällen ist die Rechtslage meist komplizierter, da sich die Gegenseite zunächst auf den Schutz der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Kunstfreiheit berufen kann. Anja Brauneck hat zu diesem Spannungsverhältnis zwischen grundgesetzlich gleichermaßen garantierten Rechten mehrfach publiziert. Auch auf ihre Publikationen zu diesem Thema stützt sich das Bundesverfassungsgericht in seinen 2022 herausgegebenen Leitlinien zum Umgang mit Satiren in der Rechtsprechung (Band 6).
Datenschutz
Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Anja Brauneck ist die Durchsetzung von Löschungsansprüchen im Internet. Es geht um personenbezogene Daten, die dort ohne Zustimmung der Betroffenen – etwa in Online-Archiven oder auf Websiten - dauerhaft zum Abruf bereitgehalten werden. Die Betreiber von Suchmaschinen können über Art. 17 der DSGVO zur Auslistung solcher Suchergebnisse gezwungen werden. Nach längerem Zeitablauf besteht alternativ die Möglichkeit, dass sich Betroffene direkt zB an die Verlage wenden. Das „Recht auf Vergessen“ als weitere Facette des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ermöglicht dann eine Inanspruchnahme aus § 823 BGB. Im Übrigen ist auch die Stimme ein personenbezogenes, geschütztes Datum. „Ihre“ Stimme also darf nicht ohne weiteres dauerhaft gespeichert oder etwa im Rahmen von KI-generierten Sprachaufnahmen (zB FakeNews, Satire, Parodie) verwendet werden.
LAION – KI und Urheberrecht, Text-/Data Mining
Das Landgericht Hamburg hat als erstes deutsches Gericht über einen KI-Copyright-Fall entschieden. Im Zentrum...
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KI - Urheberrecht: New York Times, OpenAI, Axel Springer
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Frühe Micky Maus: kein urheberrechtlicher Figurenschutz mehr
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BLOG
Jeff Koons/ Skulptur „Fait d´ hiver“/ Pastiche
2021 verurteilte ein Berufungsgericht in Paris den amerikanischen Künstler Jeff Koons und das Centre Pompidou...
BLOG
PERSON
Lebenslauf
LEBENSLAUF
Werdegang
Anja Brauneck ist seit 1999 Rechtsanwältin für Kunst- und Medienrecht in München. Sie berät Urheber und Künstler wie auch Medienunternehmen. Bis 2006 war sie Partnerin in der Medienrechtskanzlei Poll & Ventroni, danach überwiegend wissenschaftlich tätig und von 2015 bis 2021 Anwältin in der Kanzlei "Brauner Rechtsanwälte". 2022 gründete sie die Münchner Boutique BRAUNECK LAW. Anja Brauneck ist Mitglied der Deutschen Landesgruppe der Alai (association littéraire et artitique) und im Verein der Freunde der Deutschen Filmakademie.
LEBENSLAUF
Forschung
Anja Brauneck arbeitet auch als freie Autorin. Sie publiziert im Bereich des Urheberrechts und Presserechts (zuletzt: „Künstliche Intelligenz“, „angemessene Vergütung“, „Satire“) regelmäßig. Die Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Band 6, 2022) zur Satire im Lichte der Meinungs- und Kunstfreiheit stützen sich u.a. auf ihre Veröffentlichungen zu diesem Thema. Zur angemessenen Vergütung von Urhebern und Künstlern in den zentralen Branchen der Medienindustrie hat sie 2022 eine umfassende Buchpublikation herausgegeben. Der allg. „Theorieteil“ in diesem Handbuch wurde von ihr verfasst (Co-Autor Christian Czychowski).
LEBENSLAUF
Rückblick
Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Hamburg arbeitete Anja Brauneck beim Norddeutschen Bühnenverein als Pressereferentin. Im Anschluss promovierte sie bei Prof. Dr. Dr. Ingo von Münch zum Thema „Die Stellung des deutschen Theaters im öffentlichen Recht“. Stationen im Referendariat u.a.: Pressekammer/Pressesenat (beides Hamburg), NDR, Crown Court London. Vor ihrem juristischen Studium studierte sie an der Hochschule für Bildende Künste (Lerchenfeld, Hamburg). Parallel war sie an der Hamburger Kunsthalle beschäftigt und hielt dort Vorträge zu den Sonderausstellungen (u.a."Beuys vor Beuys", "Europa 1789").
TÄTIGKEIT
Publikationen (Auswahl)
ARTIKEL
KI/Urheberrecht
KI-Verordnung EU
SZ, Feuilleton
MEHR
ARTIKEL
KI/Urheberrecht
Werk ohne Autor
SZ, Feuilleton
MEHR
BUCH
Urhebervertragsrecht Lizenzanalogie
Angemessene Vergütung von Urhebern und Künstlern
MEHR
ESSAY
BVerfGE "MEPHISTO"/"ESRA"
Das Problem der Authentizität in der Dokumentarsatire
ZUM 2017, 432-434
INTERVIEW
Reichweite Kunstfreiheit
Warum Erdoğan sich Böhmermanns "Schmähkritik" gefallen lassen muss
SZ, Feuilleton
MEHR
ESSAY
echte Satire Schmaehkritik
Das Problem einer adäquaten Rezeption von Satire
ZUM 2016, 710-715
ESSAY
Urheberrecht Interviewfragen
Anmerkung zu LG Hamburg, Beschluss vom 8. November 2012
ZUM 2013, 228 - 230
ESSAY
Urheberschutz Interviewformen
Rechtsfragen des journalistischen Interviews
Teil I
AfP 2008, 14 - 21
ESSAY
Befugnisse Rechtsinhaber
Rechtsfragen des journalistischen Interviews
Teil II
AfP 2008, 126 - 133
ESSAY
urheberrechtliche Vertragsverhältnisse
Rechtsfragen des journalistischen Interviews
Teil III
AfP 2008, 276 - 284
ESSAY
Haftung Tauschbörsen
Verbesserung des Rechtsschutzes gegen Raubkopierer
ZUM 2006, 701 - 713
ESSAY
einfache/qualifizierte Optionsverträge
Optionsverträge über künftige Werke im Filmbereich
ZUM 2006, 513 - 522
ESSAY
TV-Comedy Persönlichkeitsschutz
Kritische Anmerkungen zur konventionellen gerichtlichen Prüfungsmethodik bei satirischen Darstellungen
ZUM 2004, 887 - 895
ESSAY
Rechtsnatur Rechtsinhaber Privatkopie
Rechtliche Aspekte des
Gaming-Markts
GRUR 2001, 389 – 396
ESSAY
Reichsgericht Einkleidung/Aussagekern
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Konflikt mit dem verfassungsrechtlichen Freiheitsanspruch der Satire
ZUM 2000, 137 - 142
ESSAY
eigene/fremde Inhalte TDG
Zur Verantwortlichkeit des Teledienstanbieters für illegal ins Netz gestellte Musikdateien nach § 5 TDG
ZUM 2000, 480 - 484
ESSAY
Theatergeschichte Subventionen Zensur
Die Stellung des deutschen Theaters im öffentlichen Recht von 1871-1945
PETER LANG 1997
MEHRMEHRMEHR
Geht man einer Sache auf den Grund wird auch das scheinbar Komplizierte einfach. Geht man einer Sache auf den Grund wird auch das scheinbar Komplizierte einfach. Geht man einer Sache
BEWUSSTSEIN
Sache auf den Grund wird auch das scheinbar Komplizierte einfach. Geht man einer Sache auf den Grund
Dr. Anja Brauneck
auch das scheinbar Komplizierte einfach. Geht man einer Sache auf den Grund wird auch das scheinbar
ANGEBOT
Wobei ich Ihnen
helfen kann
Durchsetzung von Ansprüchen im Urheberrecht
  • Vertragsanpassungsansprüche nach § 32a UrhG (Bestsellervergütung)
  • Vertragsanpassungsansprüche nach § 32 (Anfangsvergütung)
  • materieller/immaterieller Schadensersatz
  • Unterlassung
Gestaltung von Lizenzverträgen (Autoren-/Künstlerverträge)
  • Bestimmung der „Angemessenheit“ von Künstler-Honoraren nach Branchenpraxis und Rechtsprechung
  • Beratung zum Umfang der erforderlichen Nutzungsrechtseinräumungen
  • Notwendige Rechteeinholungen etwa von Bildrechten
Beratung zur Werk- und Urhebereigenschaft
  • Schöpfungshöhe/Werkzeugeigenschaft
  • Alleinurheber/Miturheber
Beratung zu den urheberrechtlichen Schranken
  • Abgrenzung Bearbeitung/Freie Benutzung
  • Karikatur, Parodie und Pastiche
Durchsetzung von Ansprüchen im Presserecht
  • Schadensersatz/Entschädigung
  • Unterlassung/Löschung
  • Gegendarstellung
Prüfung von kritischen Beiträgen vor Veröffentlichung (Ausschluss von Persönlichkeitsrechtsverletzungen)
  • Satire, Comedy, Witze
  • brisante Berichte in der Presse
Beratung zum Schutz und zur Erhebung digitalisierter Daten
  • Verfolgung von Löschungsansprüchen im Internet, zivil- sowie datenschutzrechtlich (negative Altmeldungen, negative Bewertungen)
  • Erstellung/Aktualisierung von Datenschutzbestimmungen
Wissenschaftlich fundierte Gutachten
  • Verfassungsrecht
  • Urheberrecht
  • Presserecht
Beratung zum Markenschutz
  • Verfolgung von Markenrechtsverletzungen
  • Markenanmeldungen
Beratung zum Designschutz
  • Verfolgung von Designrechtsverletzungen
  • Designanmeldungen
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Dr. Anja Brauneck
Kunst- und Medienrecht
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zuletzt aktualisiert am 10.01.2025
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